"1. Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und es sei ein Gerichtsgutachten in Auftrag zu geben; alsdann sei neu über die Versicherungsansprüche zu entscheiden. 2. Eventualiter sei die Sache zwecks Sachverhaltsabklärung und anschliessender Neuentscheidung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Nach gewährter Fristerstreckung beantragte die Beschwerdegegnerin mit Vernehmlassung vom 4. Mai 2023 die Abweisung der Beschwerde.