Der Beschwerdeführer erhob mit Eingabe vom 9. Mai 2022 Einsprache und reichte mit Eingabe vom 17. Mai 2022 einen medizinischen Bericht ein. Nach weiteren medizinischen Abklärungen und erneuter versicherungsmedizinischer Vorlage wies die Beschwerdegegnerin die erhobene Einsprache mit Einspracheentscheid vom 9. Januar 2023 ab. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 9. Januar 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 10. Februar 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: