__ an, es sei notorisch und beruhe auf allgemein gültigen physikalischen Tatsachen, "dass es für eine Ruptur exzentrische Kräfte braucht und konzentrische Kräfte, wie sie bei einem Aufprall entstehen, nicht zu einer Ruptur führen" könnten (VB 87, S. 4). Dies steht im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach in der neueren medizinischen Literatur kontrovers diskutiert werde, ob und inwiefern Anpralltraumata zur Auslösung (bspw. im Sinne einer durch den Anprall verursachten Transversalbelastungen des Schultergelenks) von Rotatorenmanschettenläsionen geeignet sind (vgl. statt vieler Urteil des Bundesgerichts 8C_672/2020 vom