3. Eventualiter sei ein gerichtliches medizinisches Gutachten bei neutraler Stelle zur Klärung der Unfallkausalität der beim Beschwerdeführer ab Unfalltag und heute noch bestehenden Beschwerden und insbesondere zur unfallbedingten Indikationsstellung des operativen Eingriffs vom 18. März 2022 einzuholen. 4. Unter o/e-Kostenfolge zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. März 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: