D. am 10. Februar 2021 von einer Unverträglichkeit bei der Einnahme von Ritalin berichtet hat (vgl. VB 55 S. 5). Auf die Thematik, ob weitere Behandlungsversuche mit Methylphenidat (Ritalin) erfolgt sind und ob eine entsprechende Behandlung infolge von Unverträglichkeiten/Wechselwirkungen tatsächlich nicht zumutbar ist, wurde nicht weiter eingegangen und es wurden auch keine diesbezüglichen Abklärungen getroffen. Ebenso wenig wird erklärt, inwiefern die Arbeitsfähigkeit bei einer allfälligen Unverträglichkeit ohne eine zusätzliche Behandlung mit Methylphenidat oder einer anderen Substanz mit vergleichbarer Wirkung beeinträchtigt sein könnte.