Im Verlaufsbericht vom 18. Januar 2022 (VB 67 S. 1-7) verwies Dr. med. D. auf die Zusammenfassung der Ergebnisse der ADHS-Abklärung der PD F. vom 21. Juli 2021(VB 67 S. 8 ff.). Darin wurde festgestellt, dass die Diagnose einer ADHS gestellt werden könne. Eine medikamentöse Behandlung mit Methylphenidat sei – unter Berücksichtigung der Komorbiditäten und der bestehenden Medikation – prinzipiell indiziert. Die Medikamenteneinstellung erfolge durch die Zuweiserin (vgl. VB 67 S. 11). Dr. med. D. führte weiter aus, die psychischen Beschwerden seien weitgehend durch die ADHS-Störung zu erklären. Seit dem 2. September 2021 habe sie nur telefonisch mit dem Beschwerdeführer Kontakt gehabt.