talinähnliche Substanz wirksam sein könnte. Der Beschwerdeführer brauche Beschäftigung und möchte arbeiten. Eine Anstellung in einer "Nische" (flexible Arbeitsbedingungen, Arbeiten möglichst selbständig, wenig Kontakt zu anderen sowie verständnisvoller Arbeitgeber) wäre ihrer Ansicht nach bis zu einem Pensum von 50 % möglich. Überdies erwähnte Dr. med. D., sie habe ihm bereits Ritalin verordnet, jedoch habe er es nicht vertragen (Bauchschmerzen) und die Wirkung sei schwach gewesen. Nun finde ein zweiter Versuch mit Elvanse 20mg/d statt. Brintellix 20mg/d werde er weiterhin einnehmen (vgl. VB 55 S. 5).