Sie weise lediglich auf die Medikamentation hin, die im Bericht der Psychiatrischen Dienste F. vom 21. Juli 2021 erwähnt sei, und erkläre, bei Nutzung dieser Behandlungsmöglichkeiten seien keine Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit für eine angepasste Tätigkeit erkennbar. Es sei nicht einmal geklärt worden, ob die im Bericht der PD F. vorgeschlagene Behandlung mit Methylphenidat (Ritalin) überhaupt durchgeführt worden sei. Hätte eine vertrauensärztliche Untersuchung stattgefunden, wäre festgestellt worden, dass er Ritalin nicht einnehmen könne, da dies sofort zu grossen Problemen mit seinem Magen führe. Die Medikation sei durch Dr. med.