2.3. Im Rahmen der konsiliarisch-psychiatrischen Aktenbeurteilung vom 9. Januar 2023 führte RAD-Ärztin Dr. med. C. aus, die vorhandenen Arztberichte würden den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers umfassend und sachlich fundiert beschreiben. Gemäss den Akten bestehe beim Beschwerdeführer die Diagnose einer ADHS, welche erst im Erwachsenenalter (2021) diagnostiziert worden sei. Die Diagnose sei nachvollziehbar und ICD-10-konform begründet worden. Gemäss Bericht von Dr. med. D., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 10. Februar 2021 habe -4-