2.2. RAD-Arzt Dr. med. B. hielt am 22. März 2022 zusammenfassend fest, aus psychiatrischer Sicht sei eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit nicht begründet. Grundsätzlich sei eine Arbeitstätigkeit mit einer Aufmerksamkeits- defizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) durchaus möglich. Voraussetzung dafür sei jedoch eine optimal angepasste Tätigkeit. Ausserdem bestehe eine medikamentöse Behandlungsmöglichkeit (vgl. VB 74 S. 4).