Daraus ergab sich ein Hilfebedarf von 70 Minuten (Stufe 3) in Position 4.1 und 20 Minuten (Stufe 3) in Position 4.2 und somit insgesamt ein Hilfsbedarf von 90 Minuten pro Tag im gesamten Bereich Erziehung und Kinderbetreuung (E. 3.1.1.). Da der jüngere Sohn bei der aktuellen Bewertung nun die Schwelle vom sechsten Altersjahr überschritten hatte, fiel die Position 4.1 in der Berechnung weg und der Hilfebedarf minimierte sich auf die in Position 4.2 festgelegten 20 Minuten pro Tag (da unverändert Stufe 3; E. 3.1.2.).