Abwesenheit des anderen Elternteils berücksichtigt werde. Zudem sei der maximal zu berücksichtigende Hilfebedarf gemäss der Tabelle "FAKT: Minutenwerte der Stufen" von 90 Minuten (Position 4.1) bzw. 30 Minuten pro Tag (Position 4.2) unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Zeitaufwandes für Haus- und Familienarbeit gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung des Bundesamtes für Statistik nicht sachgerecht, da deutlich zu tief und folglich nicht bunderechtskonform. Insgesamt stelle FAKT2 daher kein geeignetes Instrument zur Ermittlung des Hilfebedarfs einer versicherten Person im Bereich Erziehung und Kinderbetreuung dar.