1. 1.1. Die 1984 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 25. Juni 2020 unter Hinweis auf eine ALS-Erkrankung bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente; Hilflosenentschädigung; Assistenzbeitrag) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 1. Oktober 2020 verneinte die Beschwerdegegnerin einen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung, da die Voraussetzungen – gemäss Angaben der Beschwerdeführerin selbst – (noch) nicht erfüllt seien. Mit gleichentags ergangener Verfügung wurde aufgrund des fehlenden Anspruchs auf Hilflosenentschädigung auch der Anspruch auf einen Assistenzbeitrag verneint.