Kernspintomographisch habe weder eine ligamentäre Begleitverletzung noch ein Knochenmarködem belegt werden können. Insofern könne davon ausgegangen werden, dass die Krafteinwirkung auf das Knie nicht hoch gewesen sein könne, zumal Meniskusverletzungen deutlich nachrangiger als ligamentäre und ossäre Verletzungen auftreten würden. Gerade die fehlenden Hinweise auf eine Begleitverletzung und das nicht vorhandene Knochenmarködem würden eine derart massive Meniskusverletzung (vom Hinterhorn bis zum Vorderhorn) "völlig" ausschliessen.