4.2. Der Vertrauensarzt der Beschwerdegegnerin Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, führte seiner Stellungnahme vom 8. Oktober 2021 aus, das Ereignis vom 10. August 2021 habe zu einer vorübergehenden Verschlimmerung eines Vorzustandes ("Status n. vKB-Plastik, Vernarbung der hinteren Kreuzbandes, eine Korbhenkelläsion des medialen Meniskus, degenerative Veränderungen des Gelenkknorpels") geführt. Der Meniskusriss sei aufgrund der Befundung einer Korbhenkelläsion ohne Zeichen einer traumatischen Verursachung zu über 50 % auf Abnützung zurückzuführen. Die vKB-Plastik sei intakt und reizlos.