3.2. Betreffend den Hergang des Ereignisses vom 10. August 2021 gab der Beschwerdeführer anlässlich der gleichentags erfolgten notfallmässigen Konsultation in der Klinik B._____ an, er wisse nicht, was genau passiert sei (VB 14 S. 1). In der Unfallmeldung vom 12. August 2021 findet sich sodann die Angabe, er sei während des Fussballtrainings (ohne Einwirkung von Dritten) "im Rasen hängen geblieben" und das Knie habe blockiert (VB 1). Im Fragebogen zum Sachverhalt vom 19. August 2021 beschrieb der Beschwerdeführer, beim Training mit "Senioren 30+" habe er ein Zuspiel erhalten und sich abgedreht, um den Ball auf die andere Seite zu spielen.