2.3. Mit Replik vom 19. Juni 2023 hielt der Beschwerdeführer an den in seiner Beschwerde gestellten Anträgen fest und beantragte zudem eventualiter die Rückweisung der Sache an die Beschwerdegegnerin zwecks Durchführung einer versicherungsexternen Begutachtung. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: