"1. Dem Beschwerdeführer seien seitens der Beschwerdegegnerin die gesetzlichen Leistungen zu erbringen. 2. Es sei ein zweiter Schriftenwechsel durchzuführen. 3. Eventualiter sei ein Gerichtsgutachten anzuordnen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 31. Mai 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.