1. Der 1985 geborene Beschwerdeführer ist bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), bzw. seit 1. Januar 2022 bei deren Rechtsnachfolgerin, der Groupe Mutuel GMA AG (nachfolgend: Beschwerdegegnerin), obligatorisch gegen Unfallfolgen versichert. Mit Unfallmeldung vom 12. August 2021 meldete er der Beschwerdegegnerin, er habe sich am 10. August 2021 (ohne Dritteinwirkung) während eines Fussballtrainings am rechten Knie verletzt. Die Beschwerdegegnerin erbrachte in der Folge die gesetzlichen Leistungen.