sie fest, sie vermiete Räumlichkeiten. Weiter gab sie an, sie habe die Tätigkeit im Jahr 2014 aufgenommen und übe diese im Nebenerwerb aus. Personal beschäftige sie nicht (VB 14 ff.). Die Einzelfirma habe den Zweck, ein Gebäude, welches seit 1907 im Familienbesitz sei, zu bewirtschaften. Von 1944 bis 2005 sei das Gebäude kommunalisiert und der Garten enteignet gewesen. Ab 2008 sei versucht worden, das Gebäude zu vermieten. Ab 2014 sei das Erdgeschoss vermietet gewesen und im Jahr 2018 seien Instandsetzungsarbeiten vorgenommen worden (VB 20).