Der regelmässige deutliche Cannabiskonsum sei nicht gut, wirke sich schlecht auf die Motivation aus und könne die Konzentration verschlechtern. Der Beschwerdeführer sei nun aber in der Motivation und Konzentration auch wieder nicht derart beeinträchtigt, dass ihm eine Arbeit nicht zugemutet werden könne. Trotzdem sei eine Cannabisabstinenz zu empfehlen, wozu die Betreuung auf einer Beratungsstelle für Suchtprobleme hilfreich sein könne. Der Beschwerdeführer sei gegenwärtig aber nicht sonderlich motiviert, auf den Cannabiskonsum zu verzichten bzw. daran zu arbeiten (VB 68.5 S. 6 f.).