Im psychiatrischen Teilgutachten wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe eine Freundin, mit der er gerne Ausflüge in der Region unternehme, zudem habe er Freunde im Grossraum Q. die er zum Teil besuche, und unternehme etwas mit seinem Zwillingsbruder. Alle vier bis fünf Monate empfange er seine Eltern aus dem R. zu Besuch (VB 68.5 S. 4). Zu den psychischen Verhaltensstörungen durch Cannabinoide (ICD-10: F12.25) führte der psychiatrische Gutachter aus, dass diagnostisch auch eine -9-