5.2. Im Weiteren bemängelt der Beschwerdeführer, der psychiatrische Gutachter habe weder die chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (ICD-10: F45.41) noch die psychischen Verhaltensstörungen durch Cannabinoide (ICD-10: F12.25) und deren Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit im Rahmen einer strukturierten Beweiserhebung diskutiert.