Eine medizinisch begründete 100%ige Arbeitsunfähigkeit ab 3. März 2011 wurde erst mit Bericht von Dr. med. D., Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation sowie Rheumatologie, vom 23. Mai 2012 aufgrund von rheumatologischen Befunden attestiert (VB 11 S. 2). Angesichts der vom Beschwerdeführer selbst angegeben unauffälligen Schullaufbahn und der bis ins Jahr 2011 erfolgten Arbeitstätigkeit ist der Schluss des psychiatrischen Gutachters, es habe vor der Erkrankung eine volle Leistungsfähigkeit bestanden, begründet und nicht zu beanstanden.