Der Beschwerdeführer hat nach einem Jahr Kleinklasse die Realschule abgeschlossen, ohne eine Klasse wiederholen zu müssen. Danach absolvierte er während ungefähr zwei Jahren eine erste Lehre als Koch, die er abbrach, arbeitete danach gemäss seinen Angaben an verschiedenen Stellen temporär und war ab 1. August 2008 mehr als zwei Jahre in seiner Lehrstelle im Vollzeitpensum als Mechanikpraktiker tätig (VB 14.1. S. 2; 27 S. 2). Eine medizinisch begründete 100%ige Arbeitsunfähigkeit ab 3. März 2011 wurde erst mit Bericht von Dr. med.