2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. März 2023 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und lic. iur. Markus Trottmann, Rechtsanwalt, Basel, zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Strittig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 9. Januar 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 84) zu Recht verneint hat.