2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 9. Februar 2023 beim Versicherungsgericht fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung des angefochtenen Entscheides. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 13. März 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Eingabe vom 31. März 2023 nahm die Beschwerdeführerin erneut Stellung und beantragte, es sei ihr "eine entsprechende Berentung zuzusprechen" und die Taggeldleistungen seien korrekt abzurechnen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: