Taggeld in der Höhe von Fr. 21.90 sowie eine zusätzliche Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse in der Höhe von 10 % zu. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen Einsprache erhoben hatte, stellte die Beschwerdegegnerin Dr. med. E. Rückfragen, welche diese mit Schreiben vom 12. August 2022 beantwortete. Mit Einspracheentscheid vom 10. Januar 2023 hiess die Beschwerdegegnerin die Einsprache insofern teilweise gut, als dass sie die Taggeldhöhe auf Fr. 34.60 korrigierte. Im Übrigen wies sie die Einsprache ab.