den Taggelder könne erst nach Eingang sämtlicher Unterlagen entschieden werden. 1.3. Zur Beurteilung eines allfälligen Integritätsschadens veranlasste die Beschwerdegegnerin in der Folge eine Begutachtung durch Dr. med. E., Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates (Gutachten vom 9. November 2021). Mit Verfügung vom 28. Januar 2022 sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 17. September 2013 bis zum 3. Februar 2014 ein -3-