Hier bestehe offensichtlich eine erhebliche Inkonsistenz in der Bewertung der Beschwerden und Abläufe (VB 56 S. 18 f.). In seinem Bericht vom 19. Januar 2021 führte Dr. med. C. zur Begründung der Kausalität der Beschwerden zum Unfall vom 4. März 2016 zudem lediglich aus, man könne davon ausgehen, dass die Rückenbeschwerden aufgrund der traumatischen Aktivierung beim Unfall im Jahre 2016 allmählich zugenommen hätten und schliesslich im Jahre 2020 exazerbiert hätten und zu dringend behandlungsbedürftigen Rückenbeschwerden geworden seien (E. 5.2.3.; vgl. auch VB 46 S. 23 f.).