6.2. Dr. med. B. zeigte zum einen Inkonsistenzen in den Berichten von Dr. med. C. auf: So beschreibe dieser in seinem Bericht vom 14. Juni 2017 lumbale Rückenbeschwerden, welche er einerseits auf Unfälle aus früheren Jahren, andererseits auf die bildgebend dargestellten degenerativen Veränderungen zurückführe. Am 16. Dezember 2020 und in weiteren Berichten führe Dr. med. C. aus, die Beschwerden seien auf ein Unfallereignis vom 4. März 2016 zurückzuführen. Hier bestehe offensichtlich eine erhebliche Inkonsistenz in der Bewertung der Beschwerden und Abläufe (VB 56 S. 18 f.).