Nach Auseinandersetzung mit den bildgebenden Befunden von 2012, 2013, 2014 und 2020 sowie den Berichten der behandelnden Ärzte seit 2016 kam Dr. med. B. zum Schluss, zwischen dem Unfallereignis vom 4. März 2016 und den derzeit geltend gemachten Rückenschmerzen, teils mit Ausstrahlung in die Beine, bestehe überwiegend wahrscheinlich kein natürlicher Kausalzusammenhang, wobei auch eine Teilkausalität überwiegend unwahrscheinlich sei (VB 56 S. 18 ff.). -5-