2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 11. Mai 2023 wurde dem Beschwerdeführer für das vorliegende Beschwerdeverfahren vor dem Versicherungsgericht die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seinem unentgeltlichen Vertreter MLaw Jonas Steiner, Rechtsanwalt, Aarau, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: