Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Zudem stellte er folgenden Antrag: "1. Es sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Verfahren als auch für das vorangegangene Einspracheverfahren die unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung zu bewilligen und ihm in der Person des Unterzeichneten ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 4. Mai 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.