und die Sache zur Neuberechnung der Ergänzungsleistungen der Beschwerdeführerin ab dem 1. Dezember 2020 und zur Neuverfügung im Sinne der Erwägungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen ist. 7.2. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. a ATSG).