Gemäss Rechtsprechung kann auf den Mittelwert zwischen dem Wert nach der Gesetzgebung über die direkte kantonale Steuer und dem Gebäudeversicherungswert abgestellt werden, wenn dies nicht offensichtlich zu einem unrichtigen Ergebnis führt (Urteil des Bundesgerichts 8C_849/2008 vom 16. Juni 2009 E. 6.3.4 mit Hinweisen). Die Liegenschaft wurde am 14. Februar 2017 auf einen Verkehrswert von Fr. 640'000.00 geschätzt (VB 1 S. 29) und am 3. Mai 2021 zu einem Preis von Fr. 930'000.00 verkauft (VB 86).