In diesem Zusammenhang ist auch nachvollziehbar, dass die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte keine neuen Mieter per November 2020 suchten. So lässt sich eine der Selbstbewohnung dienende Liegenschaft einfacher verkaufen, wenn diese nicht vermietet ist, weil ein Käufer nicht damit rechnen muss, dass ein bestehen- -7-