Die Beschwerdeführerin legt diesbezüglich eine E-Mail vom 13. Oktober 2020 einer Immobilienmaklerin ins Recht (Beschwerdebeilage [BB] 1.2). Weiter legt die Beschwerdeführerin eine E-Mail vom 25. Januar 2021 mit dem Betreff "Termin Vorbesprechung Notariat" ins Recht, aus welcher hervorgeht, dass am 29. Januar 2021 ein Termin mit einem Notar vereinbart wurde (BB 1.4). Weiter legt die Beschwerdeführerin den Handelsregisterauszug der Käuferin, C. AG, ins Recht, aus welchem hervorgeht, dass diese am D. Februar 2021 im Handelsregister eingetragen wurde (BB 1.5; VB 86).