5.2.2. Die Beschwerdeführerin bringt dagegen vor, es sei bereits am 13. Oktober 2020 mit einer Liegenschaftsmaklerin Kontakt aufgenommen worden, um den Verkauf voranzutreiben. Sodann sei im Januar 2021 eine Kaufzusage erfolgt, wobei die Käufer zunächst eine Aktiengesellschaft zu diesem Zweck hätten gründen wollen, weshalb die Eigentumsübertragung erst am 3. Mai 2021 habe stattfinden können. Die Beschwerdeführerin legt diesbezüglich eine E-Mail vom 13. Oktober 2020 einer Immobilienmaklerin ins Recht (Beschwerdebeilage [BB] 1.2).