6.4. Der rheumatologische PMEDA-Gutachter legte schliesslich einleuchtend dar, nach dem Motorradunfall von August 2002 und entsprechender Rekonvaleszenz wäre vor dem Reitunfall vom 13. August 2008 ein ausreichendes Belastungsprofil für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Schadenssachbearbeiterin bzw. als kaufmännische Angestellte zu attestieren gewesen. Andernfalls dürfte die Beschwerdeführerin auch nicht in der Lage gewesen sein, Belastungen für die Wirbelsäule und der linken Hand beim Versuch, ihr Pferd ("zum vierten Mal") zuzureiten, zu tolerieren.