Die verkehrsmedizinische Untersuchung fand am 9. Dezember 2022 und somit über ein Jahr nach dem PMEDA-Gutachten statt, wobei die dabei veranlasste Untersuchung entnommener Kopfhaare lediglich die Überprüfung eines Zeitraumes von fünf bis sechs Monaten vor der Probeentnahme bezweckte (vgl. Seite 6 des verkehrsmedizinischen Gutachtens). Im Übrigen ergaben die Urin- und Haaranalysen negative Werte betreffend Cannabinoide und Opioid-Anal- getika, womit weder Hinweise für eine Abhängigkeit gemäss ICD-10 noch auf eine die Fahreignung ausschliessende Suchtproblematik festgestellt werden konnten (vgl. S. 7 des verkehrsmedizinischen Gutachtens).