3.2.2. In seiner Beurteilung vom 22. Februar 2016 ging Dr. med. C._____ sodann davon aus, es könne angenommen werden, dass eine länger dauernde Gesundheitsstörung mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit vorliege. In der Gesamtschau bestehe aktuell eine Arbeitsunfähigkeit von 100 %. Eine Steigerung der Leistungsfähigkeit sei absehbar. Der Gesundheitszustand sei nicht stabil. Gemäss den medizinischen Unterlagen habe sich seit Anfang Februar 2016 eine langsame Verbesserung der Situation eingestellt. Insgesamt sei es für eine definitive versicherungsmedizinische Beurteilung noch zu früh. Auch für eine Begutachtung sei die gesundheitliche Situation noch zu instabil.