aus, es liege eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit vor und es könne im Moment nicht von einer absehbaren Steigerung der Leistungsfähigkeit ausgegangen werden. Der Gesundheitszustand sei nicht stabil und es bleibe abzuwarten, wie sich dieser bis November 2015 weiterentwickle. Weitere Abklärungen seien dann "eventuell angezeigt". Eine stundenweise Arbeitsfähigkeit von 20 % sei ab 1. Mai 2015 bestätigt worden. Aufgrund von Schmerzen habe diese aber nicht voll umgesetzt werden können. Es sei eine Verlaufskontrolle in der Klinik D._____ 1 Jahr postoperativ abzuwarten. Später sei sodann eventuell eine psychiatrisch-rheumatologische Begutachtung notwendig (VB 171 S. 4 f.).