3.2. 3.2.1. Der Verfügung vom 21. November 2016, mit welcher die halbe Rente der Beschwerdeführerin auf eine ganze Rente erhöht wurde, lagen in medizinischer Hinsicht die Aktenbeurteilungen des RAD-Arztes Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 14. September 2015 sowie vom 22. Februar 2016 zugrunde. In seiner Beurteilung vom 14. September 2015 führte Dr. med. C._____ aus, es liege eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit vor und es könne im Moment nicht von einer absehbaren Steigerung der Leistungsfähigkeit ausgegangen werden.