" 1. Die Verfügung vom 22. November 2022 sei aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, der Beschwerdeführerin auch über den 31. Dezember 2022 hinaus eine ganze Rente der Invalidenversicherung gemäss Verfügung vom 21. November 2016 auszurichten. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." Zudem stellte sie folgenden Verfahrensantrag: " 3. Die Vernehmlassung der Beschwerdegegnerin sie der Beschwerdeführerin mitsamt den Vernehmlassungsbeilagen zur Einsicht- und Stellungnahme zuzustellen."