1.3. Im Jahr 2017 veranlasste die Beschwerdegegnerin eine erneute Revision von Amtes wegen. Dabei nahm sie unter anderem Rücksprache mit ihrem RAD. Am 4. April 2018 verfügte sie die Herabsetzung der bisherigen ganzen Rente auf eine halbe Rente per 1. Juni 2018. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2018.354 vom 12. Februar 2019 teilweise gut, hob die Verfügung auf und wies die Sache zu weiteren Abklärungen und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.