1.2. Im Rahmen einer im Jahr 2014 veranlassten Revision von Amtes wegen tätigte die Beschwerdegegnerin diverse Abklärungen, zog unter anderem die Akten der Unfallversicherung bei und nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Verfügung vom 21. November 2016 sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin rückwirkend ab 1. Juli 2014 eine ganze Rente zu.