1. 1.1. Die 1974 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als kaufmännische Angestellte tätig. Im April 2003 meldete sie sich erstmals bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 9. April 2009 sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin rückwirkend ab 1. August 2003 bis 30. November 2005 eine ganze Rente sowie ab 1. Dezember 2005 eine bis 31. Mai 2008 befristete Viertelsrente zu. Des Weiteren liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin durch die SMAB AG bidisziplinär begutachten (Gutachten vom 23. Juli 2009).