__ in seiner Aktenbeurteilung vom 23. Dezember 2022 in keiner Weise dar, dass und gegebenenfalls welche degenerativen Veränderungen vorliegen würden, die den Schluss zulassen würden, dass die Listendiagnose mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen sei. Er hielt lediglich fest, dass die Manipulationen des Beschwerdeführers nicht geeignet gewesen seien, einen gesunden Sehnen-Band-Komplex zu schädigen. Die Beurteilung von med. pract.