3.5.3. Mit den Berichten von Dr. med. C._____ (vgl. E. 3.5.2. hiervor) liegt eine den Aktenbeurteilungen von med. pract. B._____ (vgl. E. 3.3. hiervor) widersprechende fachärztliche Beurteilung vor. Med. pract. B._____ legte jedoch nach Vorlage der Berichte von Dr. med. C._____ in seiner Aktenbeurteilung vom 23. Dezember 2022 in keiner Weise dar, dass und gegebenenfalls welche degenerativen Veränderungen vorliegen würden, die den Schluss zulassen würden, dass die Listendiagnose mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen sei.